Im Rahmen von Messsystemanalysen (MSA) stellt sich in der Praxis häufig die Frage, welche Personen die zur Beurteilung der Prüfprozesse notwendigen Prüfungen durchführen sollen.
Messende Prüfprozesse
Werden messende Prüfprozesse auf deren Eignung hinterfragt, wird üblicherweise in mehreren Schritten vorgegangen, wobei in jedem Schritt andere Prüfer eingesetzt werden.
1. Schritt: Überprüfung der Eignung des Messmittels
In diesem Schritt geht es nur um die Überprüfung (z.B. nach dem Verfahren 1), ob das Messmittel für die beabsichtigte Messaufgabe geeignet ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Prüfer keinen Einfluss auf das Untersuchungsergebnis hat. Die entsprechenden Messungen werden in der Regel durch Mitarbeiter aus dem Bereich Prüfmittelüberwachung durchgeführt.
2. Schritt: Überprüfung der Eignung des messenden Prüfprozesses
In diesem Schritt wird überprüft (z.B. mittels Gage R&R-Verfahren), ob das Messmittel für die laufende Prozessüberwachung in der Praxis geeignet ist. Daher muss diese Untersuchung unter realen Produktionsbedingungen durchgeführt werden. Neben anderen Einflüssen (z.B. Umgebung, untersuchte Teile) treten hier auch Einflüsse durch die eingesetzten Prüfer auf.
Daher werden bei dieser Untersuchung idealerweise jene Prüfer eingesetzt, die die Prüfungen auch in der laufenden Prozessüberwachung durchführen, wie z.B. Prüfer aus der ersten, zweiten und dritten Schicht.
Attributive Prüfprozesse
Bei diesen Prüfprozessen wird zwischen Prüfungen mit Lehren und visuellen Beurteilungen unterschieden. In beiden Fällen tritt ein Einfluss durch die eingesetzten Prüfer auf, der in die Beurteilung des Prüfprozesses einfließen muss.
Prüfungen mit Lehren
Bei diesen Untersuchungen werden idealerweise jene Prüfer eingesetzt, die die Prüfungen auch in der laufenden Prozessüberwachung durchführen, wie z.B. Prüfer aus der ersten, zweiten und dritten Schicht.
Prüfungen durch visuelle Beurteilung
Um Prüfergebnisse zu erhalten, die unabhängig von den Prüfern sind, ist es bei diesen Prüfprozessen unbedingt erforderlich, die Prüfer z.B. mit Hilfe von Grenzmustern auf die Beurteilung der Merkmale einzuschulen und zu kalibrieren.
Es muss gewährleistet sein, dass in der laufenden Prozessüberwachung nur zugelassene Prüfer die Prüfungen durchführen, d.h. es muss auch eine laufende Überprüfung und Freigabe der Prüfer erfolgen.
Gleiches gilt auch z.B. für akustische Beurteilungen.
Optimierung von Prüfprozessen
Die Durchführung der Prüfungen im Rahmen der Eignungsnachweise sollte stets beobachtet werden, da daraus Erkenntnisse zur Optimierung des Prüfprozesses gewonnen werden können. Z.B. könnte erkannt werden, dass die Prüfer das Prüfmittel unterschiedlich anwenden, den Prüfling unterschiedlich in die Prüfvorrichtung einlegen oder das Prüfergebnis unterschiedlich ablesen.
Der Beobachter sollte auch Sorge tragen, dass die zu prüfenden Teile in zufälliger Reihenfolge geprüft werden. Dies unterstützt bei Eignungsnachweisen mit mehreren Prüfern die unvoreingenommene Beurteilung durch die Prüfer.