Das Eichen eines Messgerätes bzw. einer Maßverkörperung ist die von einer zuständigen Eichbehörde nach Eichvorschriften (Eichgesetz) durchgeführte Prüfung und Kennzeichnung.
(Das Eichen ist eine Qualitätsprüfung für bestimmte gesetzlich festgelegte Messgeräte oder Maßverkörperungen. Dabei wird festgestellt, ob das Messgerät den Eichvorschriften entspricht, aber auch der Nachweis erbracht, dass die Messabweichungen des Messgeräts zum Zeitpunkt der Prüfung die Eichfehlergrenzen nicht überschreiten. Das Eichen wird durch das Anbringen von Eichzeichen an dem geeichten Messgeräten dokumentiert.) |